BannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Abschlüsse

Abschluss der Förderschule

Die Schülerinnen und Schüler zeigen in allen Fächern in der 10. Klassenstufe mindestens ausreichende Leistungen. Sollten in einzelnen Fächern die Leistungen schlechter sein, so können diese ausgeglichen werden.

 

Die Präsentationsprüfung wird mindestens mit ausreichenden Leistungen absolviert.

 

Die vergleichende Arbeit (schriftliche Prüfung) in Mathematik und Deutsch werden mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen.

 

Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis der Förderschule. Unter Bemerkungen steht der Satz: „XY zeigte in der Präsentationsprüfung zum Thema „…“ hervorragende/ gute/ befriedigende/ ausreichende Leistungen.“

Abgangszeugnis der Förderschule

Schülerinnen und Schüler, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten ein Abgangszeugnis der Förderschule. Dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler, die die Schule zum Ende der 9. Klasse mit 10 Schulbesuchsjahren verlassen.

 

Gesetzesgrundlagen

Prüfungsablauf

Ihr Text

Berufsorientierung

Ihr Text