Abschlüsse
Abschluss der Förderschule
Die Schülerinnen und Schüler zeigen in allen Fächern in der 10. Klassenstufe mindestens ausreichende Leistungen. Sollten in einzelnen Fächern die Leistungen schlechter sein, so können diese ausgeglichen werden.
Die Präsentationsprüfung wird mindestens mit ausreichenden Leistungen absolviert.
Die vergleichende Arbeit (schriftliche Prüfung) in Mathematik und Deutsch werden mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis der Förderschule. Unter Bemerkungen steht der Satz: „XY zeigte in der Präsentationsprüfung zum Thema „…“ hervorragende/ gute/ befriedigende/ ausreichende Leistungen.“
Abgangszeugnis der Förderschule
Schülerinnen und Schüler, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten ein Abgangszeugnis der Förderschule. Dies betrifft auch Schülerinnen und Schüler, die die Schule zum Ende der 9. Klasse mit 10 Schulbesuchsjahren verlassen.
Gesetzesgrundlagen
Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) vom 20. Juli 2017
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) vom 2. August 2002
Prüfungsablauf
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Berufsorientierung
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